[321] 519. Schutz gegen Hexen.

1.

Den Neugebornen droht so lange Gefahr durch Hexen und böse Geister, als sie nicht getauft sind. Zur Abhaltung derselben läßt man in manchen Orten zur Nachtzeit ein Licht bei dem ungetauften Kinde brennen.

2.

In Ertingen werden die Kinder nie allein gelassen, Nachts ebenfalls ein Licht gebrannt.

3.

Um die Viehställe vor Hexen zu schützen, werden dieselben mit Stinköl bestrichen.

4.

Am Charfreitag hält man es für gefährlich, irgend etwas, seien es Nahrungsmittel oder andere Gegenstände, aus dem Hause abzugeben, weil dadurch dem Einfluß von Hexen Thür und Thor geöffnet werde.

5.

Bei Trauungen steht dem Bräutigam und der Braut in der Kirche ein Freund und eine Freundin zur Seite, welche, wenn sich jene zum Altare begeben, sogleich deren Plätze einnehmen, damit sie nicht von Hexen besezt und dadurch Unfriede und anderes Unheil in der Ehe gestiftet werde 1.

Fußnoten

1 O.A. Beschreibung von Freudenstadt 1858 S. 61. Der Glaube, daß Hexen das neue Ehebett »verhexen« ist in der Vaihinger Gegend häufig zu finden.


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TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. 519. Schutz gegen Hexen. Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-FF80-E