406. Sitte beim Gebetläuten.

Im Neresheimischen ist es in manchen Gegenden Sitte, so besonders auch in Kerkingen, daß Abends beim Gebetläuten der Wirt in alle Zimmer ruft: »'s Gebetläuten!« Diß geschieht, wenn einer der Gäste die Glocke überhört, und passirt das Rufen Jedem, sei er Hoch oder Nieder.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sitten und Gebräuche. Sitten und Gebräuche. 5.. 406. Sitte beim Gebetläuten. 406. Sitte beim Gebetläuten. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F9F9-1