1273.

Früher wagte Niemand während der Zwölften den Namen des Wolfes zu nennen, aus Furcht, daß er auf den Ruf erscheinen möge, wie das Sprichwort ›wenn man vom Wolfe spricht, ist er nicht weit‹ beweist. In dem Edicte des Herzogs Gustav Adolph vom 14. December 1683 wird dieser Aberglaube speciell hervorgehoben. Auch Franck (Altes und Neues Meklenburg I, 55) versichert, daß der Schäfer um diese Zeit lieber den Teufel nenne, als den Wolf, aus Furcht, daß er ihm sonst unter die Schafe fahre, und Mantzel 1 erzählt, daß ein Bauer selbst den Namen seines Amtmanns, welcher Wolf hieß, nicht auszusprechen gewagt, sondern ihn Herr Undeert (Unthier) genannt habe. Das Thier aber hieß um diese Zeit ›der Graue‹.


Beyer in den Meklenb. Jahrb. 20, 161.

Fußnoten

1 Bützow'sche Ruhestunden 21, 23.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Die Zwölften. 1273. [Früher wagte Niemand während der Zwölften]. 1273. [Früher wagte Niemand während der Zwölften]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F3B0-D