118c.

Reicht Jemand einer andern Person das Kind zu durch eine Oeffnung, welche zu niedrig ist, als daß ein erwachsener Mensch in derselben stehen könnte – durch ein Fenster oder eine Luke – so muß dasselbe durch eben diese Oeffnung zurückgegeben werden, sonst erreicht es später nicht die Größe eines erwachsenen Menschen.


Hagenow. Fräulein Krüger. Vgl. FS. 543.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Geburt, Taufe. 118c. [Reicht Jemand einer andern Person das Kind]. 118c. [Reicht Jemand einer andern Person das Kind]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F390-8