223.

Wenn der Bräutigam der Braut während der Trauung auf die Zehen tritt, so bekommt er die Herrschaft im Hause.


Aus Teterow. Mohr.

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Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Liebe, Verlobung, Hochzeit, Ehe. 223. [Wenn der Bräutigam der Braut während der Trauung]. 223. [Wenn der Bräutigam der Braut während der Trauung]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E777-0