1609.

Wenn in einem Hause etwas gestohlen ist, so glaubt man, den Dieb auf folgende Weise ausfindig machen zu können. [333] Man nimmt ein geerbtes Buch und steckt in dasselbe einen ebenfalls geerbten Schlüssel, so daß der Ring des letzteren aus dem Buche hervorsieht. Das Buch wird alsdann mit einem Bande zugebunden, so daß man das Buch mit dem Schlüssel aufheben kann. Jetzt stemmen zwei Leute, am besten ein Mann und eine Frau, die Zeigefinger gegen den Ring des Schlüssels und halten so das Buch in der Schwebe. Eine der beiden Personen fragt alsdann z.B. »Hat A. dem B. das Holz gestohlen?« Auf diese Weise fährt man mit dem Fragen fort. Sobald man den wirklichen Thäter trifft, sollen Buch und Schlüssel anfangen, sich auf den Fingern herumzudrehen und niederzufallen.


Tagelöhner Retzmann in Grubenhagen. Ebenso aus Röbel. Pastor Behm in Melz. Vgl. Nr. 1603.


License
Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).
Link to license

Citation Suggestion for this Edition
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. 1609. [Wenn in einem Hause etwas gestohlen ist]. Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E530-F