101.

Wenn in Volksdorf ein Kind getauft wird, geben ihm die Pathen 4 Schilling (damit es ihm im Leben nie an Geld fehle), Gottes Wort, nämlich ein Blatt aus der heiligen Schrift (damit es fromm werde), und ein Messer oder (bei Mädchen) Nadel und Fingerhut (damit es fleißig werde). Dann legt jeder Pathe ein Vierschillingsstück ›för den Dörst‹ hin, wofür Warmbier getrunken wird. Später findet ein Kindtaufsschmaus statt. Es mag in den übrigen Ortschaften des Dassower Kirchspiels ebenso gehalten werden.


L. Fromm.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Geburt, Taufe. 101. [Wenn in Volksdorf ein Kind getauft wird]. 101. [Wenn in Volksdorf ein Kind getauft wird]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-DED9-1