1611b.

Wenn Ein'n wat stalen is, wenn men denn de Fautspor von den Deif upnimt un hängt dat in 'n Lappen in 'n Rok odder smitt 'n dat mit inne Kul, wenn Ein beirdigt wart, denn vergeit de Deif un starwt binnen 'n Jor.


Küster Schwartz in Bellin.

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Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Zauber und Segen, Besprechungen. 1611b. [Wenn Ein'n wat stalen is, wenn men denn]. 1611b. [Wenn Ein'n wat stalen is, wenn men denn]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-DCD8-F