209.

Bei Hochzeiten steckt man der Braut stillschweigend und ohne ihr Wissen ein Stück Stahl an den Leib; so soll ihr nichts Schlimmes angethan werden können.


Gammelin und Umgegend von Hagenow. Seminarist Vitense.

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Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Liebe, Verlobung, Hochzeit, Ehe. 209. [Bei Hochzeiten steckt man der Braut]. 209. [Bei Hochzeiten steckt man der Braut]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-D556-9