Hardens Prozesse

Und sprecht nicht immer vom Popo!
Versucht es nur, es geht auch so.

Ludwig Thoma


»Jetzt, nachdem meine Wochenwanderungen durch die ›Gegenwart‹ beendet sind, werde ich in einem eigenen Blatte jedem Sklaven die Möglichkeit bieten, für eine Stunde wenigstens sich als ein Freier zu fühlen; wer in eigenen Lauten Eigenes zu sagen hat, der wird eine Unterstatt finden, mag er dem Kampfe auch, den bis zum letzten Wank fortzusetzen ich fröhlich entschlossen bin, und dem Kämpfer selbst bitterste Fehde künden. Auch in dem freien Blatte aber, das für freie und frohe Europäer von Nichthörigen geschrieben sein soll, wird mein bester Stolz sein, den zu ödem Stallknechtdienst bei Annoncenverlegern jetzt oft erniederten Rittern vom Geiste genugzutun, deren öffentliche oder gezwungen private Zustimmung mir frohestes Labsal war, vom Herbst durch den Winter in den sprossenden Frühling hinein.«

So wurde am 14. Juni 1892 die ›Zukunft‹ angekündigt.

1913 liegt ein Band gesammelter Beiträge dieser Zeitschrift vor: ›Prozesse‹. Der Band enthält die unangenehmen und zum Teil nur wenig symptomatischen Gerichtsskandale der letzten Jahrzehnte: von der Humbert an über Dippold, Anna Rothe, Konitz bis in die seligen Gefilde Eulenburgs. Man braucht ein paar Sekunden dazu, um sich jedesmal den Komplex wieder wachzurufen, den diese Schlagworte enthalten, und mit einem ziemlich enttäuschten: »Ach ja, so war es . . . !« macht man sich an die Lektüre,

Dieses Buch ist im tiefsten Sinne unanständig. Nicht weil man den Schriftsteller Harden nicht mehr mag, weil man sich schon im Jahre 1892 darüber einig war, daß es kein Verdienst ist, statt ›erniedrigt‹ ›erniedert‹ zu schreiben. Auch nicht, weil man daran zweifeln könnte, ob diese aufgerührten Prozesse nun wirklich gerade eine so symptomatische Bedeutung haben, wie sie Harden ihnen zumißt. Er sagt ›ja‹, ich sage, daß vielfach nur die erotische Materie ein Spectaculum erzeugte, das keins war: aber darüber läßt sich reden.

Das Buch ist unanständig, weil es ohne Scham aus einer bitterernsten Sache, wie es eine Gerichtsverhandlung ist, nur das Theatralische, heraushob, das, was der Spezialzeichner für die›Woche‹ erwischt, was man mit dem Opernglas betrachten kann. Der »Fall Christus« ist keine Affäre, und man stelle einmal die edle, sachliche Behandlung dieser Gerichtsverhandlung in den Evangelien dem Essay Hardens ›Richter Pontius‹ gegenüber. Die Darstellung bringt kaum [158] etwas Neues; tut sie es aber, dann ist es Schmutz. Klischeebesprechungen über die›Prozesse‹ behaupteten, das deutsche Volk habe längst in diesen Skandalen für Harden entschieden. Aber wir wehren uns dagegen, für einen Menschen zu entscheiden, der genau ausrechnete, wie oft Eulenburg . . . und es sich in Klammern beantwortet (ungefähr zweihundert Mal). Auch diese . . . drei Punkte sind von ihm (Seite 221). Sie erinnern an die übelsten Pornographien Budapests: auch hier nie ein nackter Körper, sondern immer Strümpfe und ein aufgetakelter Hut. »Er suchte mirs auf alle Weise bequem zu machen (unwiederholbare Details).« Aber den möchte ich sehen, der nicht glänzenden Auges diese Details nachzumalen vermochte, nachdem es ihm Harden auf alle Weise bequem gemacht hatte.

Er hat den Standpunkt verschoben. Er hat längst eine vernünftige Diskussion darüber, ob Homosexuelle schädlich sind oder nicht, in eine geschwollene und unanständige Schilderung ihrer Freuden verwandelt. Diesen lauten und unersprießlichen Angelegenheiten Hardens verdanken wir ein gut Teil der üblichen oberflächlichen Behandlung forensischer Dinge. Die Oper im Landgericht oder die Arie der Themis. »Ein Schaudern war durch den Saal gegangen; durch abgehärtete Männerherzen ein Beben vor solchem Greuel.« Ist gar nicht wahr. Es ist gar kein Schaudern durch den Saal gegangen, auch kein Beben. Aber damit hüllt man die Verbrechen, hüllt man alles Kriminalistische in den düsteren Schleier ein, aus dem wir es glücklich seit einigen Jahrzehnten herauszureißen uns bemühen. Diese Tenorkriminalistik sieht nicht tief. Bei Hau war ihm die Hauptsache das eingemachte Herz der Erschossenen: »In dem gefurchten, ausgespülten Beutelchen regt sich nichts mehr.«1 Jede Gelassenheit ist ihm fremd. Er rast in Abstrakten. Er wühlt sich und andere in Phrasen ein. »Keiner von uns kann beschwören, daß Karl Hau seine Schwiegermutter gemordet hat. Doch ungemein starke Indizien weisen auf seine Schuld. Geldmangel, Prahlsucht, Hang zur Lüge und zu üppigem Leben; heimliche Reise, falsche Depesche, falscher Bart, falscher Telefonruf; er ist an der Stätte und in der Stunde des Mordes gesehen worden, war vermummt . . . « Diese Psychologie, die der letzte Amtsrichter in Klein Piepen-Eichen sich Gottseidank abgewöhnt hat, weil ihn schon der Professor im Seminar lehrte, er habe keine Sittenzeugnisse zu erteilen, sondern zu richten, – diese Psychologie spricht hier über Schuld und Sühne . . .

Das Buch ist nach dem Erscheinen nicht der buchhändlerische Erfolg geworden, der es vorher zu werden versprach. Kein Wunder, – ›man‹ [159] ist enttäuscht. Man hatte neue Enthüllungen erhofft und mußte sehen, daß es kein Fleckchen mehr gebe, das man nicht schon besichtigt hätte, Schal. Abgestanden. Mehr! rufen sie, mehr! – Und gnade Gott, dem nächsten, der dran kommt! Das wird ein Schlachten! – Denn er hat ins Volk gewirkt. Das kleinste Montagsblättchen tuts ihm gleich. Der Meister hats gelehrt: es gibt nur eine Hemdwäsche, und die ›Zukunft‹ ist ihr Prophet. Das wühlt in den Betten der Angeklagten, zerrt ans Licht, was vielleicht nur die Richter wissen müssen, und schont nicht das Kind im Mutterleib. Das erst recht nicht. Und findet 176000 Trüffelsucher, wenn er die ›Schönebecks‹ aus dem psychiatrischen Gutachten ins Chaldäische übersetzt.

All das Feuilletonistische (in österreichischem Sinn), das Fettgedruckte, das Schlagwortmäßige der öffentlichen Betrachtungsweise alles Kriminalistischen in Deutschland, – hier ist sein trüber Quell. Daß im Gerichtssaal vor den Richtern eine Bierprobe veranstaltet wird, ist Anlaß zu einer längeren Notiz im ›Lokalen Teil‹, und stets interessiert die Unterwäsche der Angeklagten mehr als die Schuldfrage, ihre ›Beziehungen‹ mehr als ihre Tat und die geschlechtliche Betätigung mehr als die strafrechtliche.

Dieses Urteil hier hat nichts mit literarischen Wertungen zu tun: mag er gut schreiben, mag er schlecht schreiben, ein anständiger Kerl soll er sein. Und wir sagen das aus Sehnsucht nach Reinlichkeit und zum Schutz privater Verhältnisse vor Gericht.


1 Man vergleiche damit Fritz Friedmanns treffende Folgerungen aus diesem Prozeß. »Hau ist kein verstockter Mörder!« Pulvermacher, Berlin, behandelt die üble Stellung des deutschen Verteidigers vor Gericht.


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TextGrid Repository (2012). Tucholsky, Kurt. Werke. 1914. Hardens Prozesse. Hardens Prozesse. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-5B49-1