Die Fürstin Wrede

oder
Ein rührender Zug der preußischen Rechtspflege

Der Tatbestand ist solchermaßen:
Wir haben erst die Fürstin Wrede,
Dann den Gemahl, den Diener Glasen.
Von diesen dreien ist die Rede.
Gestohlen haben Hochgeboren
Frau Fürstin Wrede. Dieses Faktum
Ging im Prozesse nicht verloren,
Und gilt noch heute als intactum.
Auf den Objekten der Vergehen
Aß der Gemahl. Aus welchem Grunde
Das Monogramm er nicht gesehen,
Erhellt nicht aus dem Tatbefunde.
Der Diener Glase ist der dritte,
Der äußerst unbeliebt sich machte,
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Indem er gegen alle Sitte
Den Saustall in die Zeitung brachte.
Dies alles war dem Landgerichte
Zur Urteilsfällung unterbreitet.
Es hat auch die Skandalgeschichte
Schon in die rechte Bahn geleitet.
Die Fürstin fiel in Wahnsinnsnächte,
Der Fürst braucht einfach nischt zu wissen,
Doch den Gemeinsten aller Knechte
Hat man sofort ins Loch geschmissen.

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Citation Suggestion for this Edition
TextGrid Repository (2012). Thoma, Ludwig. Die Fürstin Wrede. Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-5105-B