a.

Bei Seefeld wohnt ein Landmann Schwarting, nach dessen Hause von der Landstraße aus eine Allee führt. In Mitte der Allee liegt ein Mühlstein, auf welchem nachts zwischen 12 und 1 Uhr eine Frau sitzt und Geld zählt. Es ist dort früher ein Raubmord an einem Reisenden verübt, und die Frau zählt allnächtlich das Geld, das dem Unglücklichen geraubt worden. Man hat, um den Spuk zu vertreiben, den Mühlstein fortgeschafft, er ist aber in der Nacht immer zur alten Stelle zurückgekehrt. Andere haben auf dem Stein eine schwarze Katze sitzen sehen, sie haben danach geschlagen, und wenn sie das Tier getroffen, hat es gelautet, als habe man auf Holz oder eine Tonne geschlagen. Einer hat dem ersten Schlage den zweiten folgen lassen, als er zum dritten Schlage ausholt, ruft die Katze: »Dreimal hat der Teufel sein Recht« und läuft fort. Im Laufen ist das Tier immer größer geworden und schließlich bei der Mündung [382] der Allee in die Landstraße verschwunden. Es geht die Rede, daß man, wenn die Frau auf dem Steine beim Geldzählen getroffen würde, rasch ein Stück vom eigenen Geld zwischen das von der Frau gezählte werfen müsse, dann verschwände der Spuk und lasse alles liegen.

Im Teufelsmeer bei Reitlande spukt es: 179 p.

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TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Drittes Buch. Zweiter Abschnitt. L. Marsch und Moor zwischen Weser und Jade. 573. Seefeld. a. [Bei Seefeld wohnt ein Landmann Schwarting, nach dessen Hause von]. a. [Bei Seefeld wohnt ein Landmann Schwarting, nach dessen Hause von]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-307F-0