50.

Die Spur, welche ein Ehebrecher eingedrückt hat, heißt eine quade, wer hineintritt, bricht ein Bein (Saterld.) – Wenn ein Erwachsener ein Kind zwischen den Beinen durchlaufen läßt oder über dasselbe hinwegschreitet, so wächst das Kind nicht mehr. – Wenn man ein Kind zum Fenster hinausreicht oder -setzt, so muß man es auf demselben Wege wieder hereinnehmen, sonst wächst es nicht. – Wenn ein Fuder mit Roggen auf der Hausdiele steht, darf niemand unter dem Wagen durchkriechen, sonst wird mit dem nächsten Wagen umgeworfen; hat es dennoch jemand getan, so muß er auf demselben Wege wieder zurückkriechen. – Wenn man pfeift, entsteht Wind oder gar leicht Sturm.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Zweiter Abschnitt. 50. [Die Spur, welche ein Ehebrecher eingedrückt hat, heißt eine quade]. 50. [Die Spur, welche ein Ehebrecher eingedrückt hat, heißt eine quade]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2287-B