9.

Wer für das erste Kind zugesagt hat, ist an und für sich Gevatter auch bey den folgenden Kindern. Es war die geistliche Verwandtschaft, welche sonst in hoher Achtung stand, und unter den Gevatterleuten herrschte noch jene Vertraulichkeit und Aufrichtigkeit, wie sie das alte Sprichwort meldet: »Neun Gevattern sollen am Lichtmeßtage von Einer Lerchenzunge essen.« –

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Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Erster Theil. Drittes Buch. Die Mutter und ihr Kind. 3. Taufe. 1. Gevatterbitten. 9. [Wer für das erste Kind zugesagt hat, ist an und für sich Gevatter]. 9. [Wer für das erste Kind zugesagt hat, ist an und für sich Gevatter]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-EA4C-B