2.

Aber nicht blos ein eigener Tag im Jahre ist es, wo Spinnen verboten ist, sondern in jeder Woche ist ein Tag, der Samstag, an welchem das gleiche Verbot gilt.

Sowie Nachmittags der Feyerabend eingeläutet ist, darf die Dirn nicht mehr spinnen, aber auch am Rocken darf nichts bleiben; denn wenn der Rocken nicht abgesponnen ist, hat Unsere Liebe Frau keine Ruhe, und die Hexen bekommen Gewalt. Fronau.

Um Oberviechtach muß der Rocken aus der Stube, so wie die Sonne untergegangen ist.

Haben Dirnen den Rocken nicht fertig gebracht, so kommt Nachts die Drud und druckt sie, es wäre denn, daß sie nackt zu Bette gehen. Tiefenbach.

[417] Auch spaltet sich der Faden, der am Samstag gesponnen ist, und hält nicht beym Wirken. Amberg. Velburg.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Erster Theil. Sechstes Buch. Die Frucht des Feldes. 6. Das Spinnen. 2. [Aber nicht blos ein eigener Tag im Jahre ist es, wo Spinnen verboten]. 2. [Aber nicht blos ein eigener Tag im Jahre ist es, wo Spinnen verboten]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-E201-4