55.

Eine Frau darf sich während ihrer Schwangerschaft keine Speise versagen, zu der sie Lust verspürt; denn alle Speisen, die sie sich so entzieht, würde das Kind künftig, wenn es erwachsen ist, nicht essen können.

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Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Märkische Sagen und Märchen. Gebräuche und Aberglauben. Aberglauben. 2. Aberglauben, der an gewisse Verrichtungen, Tage u.s.w.. 55. [Eine Frau darf sich während ihrer Schwangerschaft keine Speise]. 55. [Eine Frau darf sich während ihrer Schwangerschaft keine Speise]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-D7E0-5