307. Weking's unechtes Begräbniß.

Als Weking schon zu einem guten Alter gekommen war, da beschloß er einstmals auf gar besondere Weise zu erproben, wer wol aus der Umgegend noch Anhänglichkeit an ihn habe. Zweien Freunden offenbarte er sein Vorhaben. Und nun wurde von diesen bekannt gemacht, daß der König gestorben sei; auch das Leichenbegängniß ward angesetzt. Als aber zur angesagten Stunde die Menge der Leidtragenden sich auf der Burg versammelt hatte und um den aufgestellten verschloßenen [267] Sarg herstand; da trat plötzlich Weking selbst wohlbehalten und fröhlich unter sie. Und alle die, welche da umherstanden und zu seinem Leichenbegängnisse gekommen waren, machte er auf ewige Zeiten zehntfrei. Unterdessen kam noch einer aus der Gegend von Bünde nachgelaufen. Auch der erhielt dieselbe Begünstigung. Allein von dem Tage an nannte man ihn Nalop. Und so heißt sein Hof noch heutiges Tags. Auch diejenigen, welche, wie z.B. Steinköhler in Pödinghausen, unterwegs gewesen und auf die Nachricht von dem Leben des Königs umgekehrt waren, erhielten einige, wenn auch geringe Vorrechte. Steinköhler wurde zur Hälfte zehntfrei. Ja selbst Schürmann in Westerenger, welcher nur die Schuhe angezogen hatte, um sich auf den Weg zu begeben, blieb nicht ganz unbedacht. Einer seiner Kämpe wurde zehntfrei.


Vgl. Norddeutsche Sagen, Nr. 364.

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TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Erster Theil. Sagen. Sagen vom König Weking. 307. Weking's unechtes Begräbniß. 307. Weking's unechtes Begräbniß. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-D7A1-6