351.

In den hilgen Tagen gehen Knechte und Mägde in ihre Heimat, oder wenn sie bei der Herrschaft bleiben, brauchen sie keine Arbeit zu thun, wenn sie nicht wollen. Grund (im Siegenschen).


An der obern Wupper und an der Sieg gibt es Hofstellen, wo während der zwölf Tage kein eisernes Werkzeug in den Kuhstall gebracht werden darf und wo die Tage von Neujahr bis Dreikönigenabend niemand arbeitet. Besonders die drei ersten Tage des Jahres sind der Schmauserei geweiht. Diese Gastereien nennt man Herkemei oder Herkelmei, welchen Namen anderwärts auch das Erntefest führt. Montanus, S. 19. Ueber die Bezeichnung durch Herkelmei geben die Gebräuche und Redensarten in Nr. 494 Aufschluß.

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Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Zweiter Theil. Gebräuche und Aberglauben. Die Zwölften. 351. [In den hilgen Tagen gehen Knechte und Mägde in ihre Heimat, oder]. 351. [In den hilgen Tagen gehen Knechte und Mägde in ihre Heimat, oder]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-D32A-0