178.

In der nördlichen Altmark sagt man gleichfalls, [413] wenn in den Zwölften Heede auf dem Wocken bleibe, komme Frû Gôë, dagegen geht nun das Flachsspinnen an in Crevese bei Osterburg, Stapel, Brunau, Pakebusch. Frû Gôden in Schrampe bei Arendsee, ebenso in Bühme bei Calbe a.M.; Frû Gôsen in Thüritz; Frû Wåsen in Calbe a.M.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Norddeutsche Sagen, Märchen und Gebräuche. C. Gebräuche und Aberglauben. 14. Gottheiten der Zwölften. 178. [In der nördlichen Altmark sagt man gleichfalls, wenn in den Zwölften]. 178. [In der nördlichen Altmark sagt man gleichfalls, wenn in den Zwölften]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-C613-7