[33] 92.

Bei Kindbetterinnen mußte in jeder Nacht, bis das Kind getauft war, ein Licht brennen und wohl aufgepaßt werden, daß es nicht verlosch, sonst hatten böse Wesen Gewalt, Wechselbälge einzubringen. Auch durfte, während eine Frau sich im Wochenbette befand, nichts aus dem Hause verliehen werden. Wenn die Hebamme das Kind zur Taufe trug, wurde eine Axt und ein Besen innen kreuzweis vor die Thür gelegt, darüber mußte sie mit dem Kinde fortschreiten, so konnten böse Wesen dem Kinde keinen Schaden zufügen. Mittheilung von Kuhn in Hemschlar.


Zum Verleihen vgl. Norddeutsche Sagen, Gebr., Nr. 263; Axt und Besen schützen gegen die Hexen; vgl. oben zu Nr. 75.

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TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Zweiter Theil. Gebräuche und Aberglauben. Geburt und Taufe. 92. [Bei Kindbetterinnen mußte in jeder Nacht, bis das Kind getauft]. 92. [Bei Kindbetterinnen mußte in jeder Nacht, bis das Kind getauft]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-BE07-1