706. Vom Brode.

1.

Ehe man das Brod anschneidet, soll man † † † darüber machen.

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TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen, Volksaberglauben. 7.. 706. Vom Brode. 1. [Ehe man das Brod anschneidet, soll man]. 1. [Ehe man das Brod anschneidet, soll man]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-0D26-D