175. Vom Storchen.

1.

Man glaubt, daß der Stork die Verletzung ehelicher Treue scharf strafe. Wenn irgendwo viel Störche beisammen sind, sagt man, sie halten über einen derartigen Gericht, und wenn er schuldig befunden, werde er getödtet 1.

Ertingen.

Fußnoten

1 Lonicerus S. 666: »Ehe sie aber über Meer fliegen und in dem sie zuvor hauffenweise zusammen kommen, halten sie gleichsam einen Rath, bringen etliche Tage damit zu, und wann einer unter ihnen gefunden und gleichsam überzeuget wird, das er sich mit einem andern oder fremden in Unzucht vermischt, oder zu solcher ihrer Zusammenkunft zu langsam erschien, den stechen und beissen sie mit ihren Schnäbeln zu todt, wie die alte Lehrer Ambrosius, Basilius Magnus und beneben denselben auch Isidorus bezeugen.«Aelian erzählt mal, wie ein Storch einem Ehebrecher die Augen ausgehackt in Thessalien (Conlin).

[118] 2.

Man soll dem Storch nichts zu Leid thun und ihm ein Rad auf das Dach geben, damit er baue und kein Feuer jenem Hause schaden möge. Die Nester der Storchen brennen trotz des Feuers nicht an, da der Storch das Feuer löschen kann. Es gibt auch Storchen, welche »geisten«.

3.

Wer die Störche von seinem Kamin vertreibt, dem brennt es nachher bald im Haus.

Ertingen.


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TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. 175. Vom Storchen. Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-0BDE-7