75.

Hat jemand blinde Schwären, so muß er das Pflaster auf einen Kreuzweg legen oder ins Wagenrad stecken, so gehn sie fort; es bekommt sie aber der, welcher danach über den Kreuzweg geht.

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Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 24. 75. [Hat jemand blinde Schwären, so muß er das Pflaster auf einen Kreuzweg]. 75. [Hat jemand blinde Schwären, so muß er das Pflaster auf einen Kreuzweg]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4cvgs.0