8.

Wer in der Nacht nach der Beendigung einer Leiche sich drei Hände voll Erde vom Grabe holt, ist vor Hexerei geschützt.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2026). Kuhn, Adalbert. 8. [Wer in der Nacht nach der Beendigung einer Leiche sich drei Hände]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4ctqg.0