75.

Hat jemand blinde Schwären, so muß er das Pflaster auf einen Kreuzweg legen oder ins Wagenrad stecken, so gehn sie fort; es bekommt sie aber der, welcher danach über den Kreuzweg geht.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2026). Kuhn, Adalbert. 75. [Hat jemand blinde Schwären, so muß er das Pflaster auf einen Kreuzweg]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4ctjj.0