Wer in der Nacht nach der Beendigung einer Leiche sich drei Hände voll Erde vom Grabe holt, ist vor Hexerei geschützt.
Rechtsinhaber*in
Kolimo+
Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026).
Collection 24.
8. [Wer in der Nacht nach der Beendigung einer Leiche sich drei Hände].
8. [Wer in der Nacht nach der Beendigung einer Leiche sich drei Hände]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+.
https://hdl.handle.net/21.11113/4ct81.0