Wie das schöne Mägdelein von Portillon seinen Richter mundtot machte.

Jenes Mägdelein aus Portillon, das später als Frau des Färbers Tascherette hieß, wie in einer früheren Geschichte erzählt wurde, war vor dieser Ehe Wäschermädel. Für die Leute, die Tours nicht kennen, sei gesagt, [393] daß Portillon stromabwärts an der Loire auf der gleichen Seite wie Saint-Cyr liegt, just so weit von der Brücke entfernt, die zur Kathedrale in Tours führt, wie diese Brücke von Marmoustier entfernt ist, so daß also diese Brücke genau in der Mitte zwischen Portillon und Marmoustier liegt. Begriffen? Ja? – Gut!

Dort also hatte das Mädel seine Waschstube, konnte in ein paar Schritten den Fluß erreichen und hier ihre Wäsche spülen, setzte dann mit einer Fähre nach Saint-Martin über und trug von dort den größten Teil ihrer Wäsche nach Chateauneuf und anderen Nachbarsorten. Etwa sieben Jahre, bevor sie den biederen Tascherau heiratete und zwar so um Johanni herum, trat sie in das Alter, da die Liebe ihre Wirkungen tut. Und weil sie ein lustiges Ding war, so ließ sie sich von jedem Burschen lieben, der ihr nachlief, ohne aber einem ihre besondere Gunst zu schenken. So kam's denn, daß ihre Fensterbank die Bekanntschaft von Rabelais' Sohn machte, der vier Kähne auf der Loire besaß, die vom Ältesten der Familie Hannes, die des Schneiders Handelsmann und des Goldwarenhändlers Sünder, aber sie alle ernteten nur einen Hereinfall nach dem anderen, denn das Mädel wollte erst in der Kirche getraut sein, bevor es sich einen Mann auf den Pelz lud; woraus man leichtlich ersehen kann, daß sie damals noch ein ehrbares Ding war, bevor ihre Tugend auf Abwege geriet. Sie gehörte eben zu der Sorte von Mädeln, die sich erst vor jedem Fleckchen hüten, haben sie aber mal einen so ganz zufällig abbekommen, [394] dann gehen sie durch Dick und Dünn, wohl in dem Gedanken, daß es nun auf ein paar Dutzend Flecke doch nicht mehr ankommt, wo sowieso eine gründliche Wäsche unvermeidlich ist. Mit solchen Charakteren muß man immer Nachsicht üben.

Sah da eines Tages ein junger Höfling mit an, wie sie in praller Mittagssonne und dementsprechend reizvoll anzuschauen über den Fluß setzte. Der Anblick stach ihm ins Auge und er erkundigte sich schleunigst, wer das sei. Ein alter Uferarbeiter erklärte ihm, daß sie allenthalben nur das schöne Mädel von Portillon hieße und gleichermaßen ob ihrer ausgelassenen Fröhlichkeit wie ob ihres ehrsamen Lebenswandels bekannt sei. Und stracks beschloß der junge Herr, der mit wohlgestärkter Halskrause und prächtigem Gewande geckenhaft prunkte, der Schönen seine Kundschaft zuzuwenden, rief sie an und gab ihr gleich sei nen Auftrag. Sie dankte ihm dafür um so mehr, als es der Kämmerer des Königs, der Herr von Fou war. Das Mädel war nun natürlich über die Maßen stolz; des Kämmerers Name kam ihr gar nicht mehr aus dem Mund, jedermann in Saint-Martin bekam die Geschichte zu hören, als sie in die Waschstube zurückkam, war es ihr drittes Wort und als sie am nächsten Tag im Fluß Wäsche spülte, da hörte man überhaupt nichts weiter von ihr, kurz, es wurde am Ende denn doch etwas zu viel, sintemalen von dem Herrn von Fou bald mehr in Portillon die Rede war, als vom Lieben Gott bei einer Predigt.

[395] »Wenn's schon setzt so geht, was wird sie erst anstellen wenn die Sache brenzlich wird?« meinte eine alte Wäscherin, an der die Zeit nicht mehr viel übrig gelassen hatte. »Na, sie will's ja nun einmal so und der Herr von Fou wird's ihr schon besorgen!«

Als die Schwätzerin dann zum erstemnal die Wäsche im Hause des Herrn von Fou ablieferte, ließ der Kämmerer sie in sein Zimmer rufen, sang ihr große Loblieder über ihre Tüchtigkeit und meinte schließlich: das sei gar nicht dumm, so hübsch zu sein wie sie es wäre, und er wolle gleich berichtigen, was er ihr dafür schuldig sei. Gesagt, getan! Die Dienerschaft war hinausgegangen und sofort wurde er überaus zärtlich zu dem Mädel, das am Ende meinte, er wolle nun das Geld aus der Tasche nehmen und darum bescheidentlich wegsah, so wie's sich für ein Mädel geziemt, dem man seinen blitzeblanken Lohn aufzählen will. Sie sagte nur schüchtern:

»Vordem ist ja noch nichts gewesen.«

»Ganz recht! Ich weiß: das erste Mal!« entgegnete er. Für's weitere nun behaupten die einen, er habe sie nur mit großer Mühe untergekriegt und sein Überfall hätte keinen großen Schaden angerichtet; die anderen aber meinen, sein Einbruchsversuch sei überhaupt vorbeigelungen, da sie sich mit Händen und Füßen gewehrt und ein Mordsgeschrei angehoben habe; jedenfalls rannte sie wie ein verirrtes Heer davon und spornstreichs zum Richter. Sintemalen aber selbiger gerade über Land gefahren war, so wartete sie auf ihn und erzählte derweile [396] unter einem Tränenstrom der Magd: sie sei bestohlen worden, denn der Herr von Fou habe ihr statt des schuldigen Lohnes eine Probe seiner Bosheit gegeben und ihr dabei dasjenige geraubt, wofür ihr ein Kanonikus des Kapitels eine große Summe versprochen hatte; wenn sie einem Manne in Liebe zugetan sei, dann fände sie nichts dabei, ihm dies Vergnügen zu gönnen, maßen sie selbst ja auch ihre Annehmlichkeiten dabei fände; aber der Kämmerer habe sie nicht liebevoll behandelt, wie sie es doch verdient habe, sondern geknufft und gestoßen, und so schulde er ihr die tausend Gülden, die ihr der Kanonikus in Aussicht gestellt habe. Wie der Richter endlich heimkommt und sie sieht, will er mit ihr schäkern; aber sie setzt sich zur Wehr und erklärt, sie sei zu ihm gekommen, um eine Klage vorzubringen. Der Richter entgegnet, ihr zu Liebe wolle er gern den schuldigen Teil den Kopf durch die Schlinge stecken lassen, aber sie entgegnet, an solcher Hinrichtung läge ihr nichts; vielmehr wolle sie tausend Gülden als Entschädigung dafür daß man ihr wider Willen Gewalt angetan habe.

»Oho!« meinte der Richter, »solche Blütenknospe ist viel mehr wert!«

»Wenn er mir tausend Gülden zahlt, laß' ich ihn gern laufen; denn ich kann dann leben, ohne weiter Wäsche spülen zu müssen.«

»Hat denn der glückliche Räuber auch so viel Geld?« fragte der Richter.

»Aber freilich.«

[397] »Dann muß er gehörig bluten! Wer ist es denn?«

»Der Herr von Fou.«

»Oh – das ändert allerdings die Sachlage,« kniff der Richter.

»Wo bleibt denn da die Gerechtigkeit?«

»Ich rede ja hier nicht von der Gerechtigkeit, sondern von der Sachlage. Ich muß jetzt erst vor allem wissen, wie sich die Sache zugetragen hat.«

Alsbald erzählte ihm das Mägdelein in aller Unschuld, wie sie die Halskrausen in des Edelmannes Schrank legte und er derweile an ihrem Rock herumzottelte. So habe sie sich umgedreht und gesagt: »Wird's bald ein Ende nehmen?!«

»Aber da ist ja schon alles sonnenklar!« rief der Richter. »Natürlich hat er daraus verstanden, daß du ihn ersuchtest, die Angelegenheit so schnell wie möglich zu Ende zu führen!«


Der zärtliche Edelmann

Worob das Mädel entgegenhielt, sie habe sich unter Geschrei und Tränen zur Wehr gesetzt und damit sei die Notzucht doch hinreichend erwiesen.

»Ach, das war nur so ein Jungferngetue, um ihn noch mehr anzufeuern,« meinte der Richter. Aber das Mädel erzählte weiter, wie der Herr sie wider ihren Willer endlich um den Leib gefaßt und aufs Bett geworfen habe; wie sie sich wand wie ein Aal und geschrieen habe, als ob sie am Spieße stäke. Als dann aber niemand zu Hilfe gekommen sei, da habe sie schließlich den Mut verloren.

[398] »Gut, gut!« sagte der Richter. »Hast du denn Vergnügen dabei empfunden?«

»Nein!« rief sie. »Nur Schaden habe ich davon gehabt, und den muß er mir mit diesen tausend Gülden ersetzen.«

»Liebes Kind,« entgegnete der Richter, »ich kann deine Klage nicht entgegennehmen, denn ich glaube nicht, daß man ein Mädel wider seinen Willen notzüchtigen kann.« »Uhuhuhu!« schluchzte sie. »Fragt doch Eure Magd und hört, was die Euch sagt.«

Die Magd erklärte, es gäbe pläsierliche und überaus schmerzhafte Vergewaltigungen. Wenn nun jenes Mädel weder Geld noch Freude davongetragen habe, so schulde ihr der Beklagte dies beides. Diese weise Entscheidung warf den Richter in die größte Verlegenheit.

»Jakobine,« rief er endlich, »diesen Fall möchte ich klar stellen, bevor ich zu Abend esse. Jetzt hole mir flink die Nadel und den roten Faden, womit die Aktenfutterale vernäht werden.«

So brachte die Magd eine Nadel mit einem hübschen, wohlgeründeten Öhr und einen dicken roten Faden, wie er von den Richtern bei den Akten verwendet wird. Aber sie blieb in der Stube, um die Entscheidung des Richters abzuwarten, und war mindestens ebenso gespannt wie das hübsche Ding, zu erfahren, was die geheimnisvollen Vorbereitungen zu besagen hatten. Alsbald hub der Richter an:

»Also, mein liebes Kind, ich werde nun die Nadel halten, dessen Öhr groß genug ist, um ohne Mühe den Faden [399] hier einzufädeln. Wenn du ihn einfädelst, dann ist deine Klage angenommen und ich werde dem Edelmann so lange zusetzen, bis er sich zu einer gehörigen Entschädigung versteht und in einen Kompromis eingeht.«

»Wohinein?« fragte sie, »nein, nein, dazu kann ich nicht ja sagen!«

»Nicht doch! ›Kompromis‹ ist ein juristisches Wort und besagt soviel als Vereinbarung!«

»Ach so! Ein Kompromis bedeutet bei Gericht so etwas wie Verlöbnis?«

»Ganz recht, mein Kind. Ich sehe, du hast seit deiner Vergewaltigung auch einen ganz offenen Kopf. Also, nun sag', bist du bereit?«

»Jawohl,« entgegnete sie. Und alsbald hielt ihr der verschmitzte Richter das Öhr sehr bequem hin; sobald sie aber den Faden, den sie durch Zwirbeln schön steif gemacht hatte, hineinstecken wollte, da drehte er die Nadel etwas zur Seite und sie stach vorbei: Jetzt wurde ihr klar, was der Richter für Beweise haben wollte: schnell feuchtete sie den Faden an, machte ihn gerade und versuchte von neuem. Der Richter aber wackelte, drehte und zappelte wie eine Jungfer, die sich zur Wehr setzt; und so ging der verflixte Faden immer wieder daneben. So oft sie versuchte einzufädeln, so oft wich der Richter aus, und so kam die Vermählung von Nadel und Faden nicht zustande und die Nadel blieb Jungfer. Worob die Magd wie närrisch lachte und rief, die Maid verstände sich besser darauf, sich vergerwaltigen zu lassen, als anderen Gewak [400] anzutun. Am Ende mußte auch der Richter lachen, aber das Mädel weinte bittere Tränen, da sie ihre Gülden entschwinden sah.

»Wenn Ihr nicht stillhaltet,« rief sie endlich und verlor die Geduld, »wenn Ihr immer hin- und herzappelt, dann werde ich nie in dies Loch einfädeln können.«

»Ja, siehst du, mein Kind, wenn du's auch so gemacht hättest, dann hätte dir der Edelmann auch nichts antun können. Und nun bedenke noch, wie es bequem ist, hier hinein zu kommen, und wie wohlverwahrt dagegen ein Jüngferlein ist.«

Nun dachte das hübsche Ding nach, wie es den Richter mundtot machen und ihm beweisen könne, daß sie nur gezwungenermaßen nachgegeben habe; denn schließlich gings ja hier um die Ehre all der armen Mädel, die unter gleichen Umständen vergewaltigt werden könnten.

»Herr Richter: um die Sachlage ins richtige Geleise zu bringen, muß ich so handeln können, wie der Edelmann es tat. Wenn's nur darauf angekommen wäre, daß ich zappelte, dann würde ich jetzt noch zappeln. Aber er hat's anders zu Wege gebracht.«

»Also zeige mal,« entgegnete der Richter.

Alsbald geht das Mädel mit dem Faden zu einer Wachskerze und reibt ihn mit dem Wachs ein, damit er schön steif bleibt. Und dann sticht sie wieder auf das Öhr los, das ihr der Richter hinhält, das er aber bald nach rechts, bald nach links fortdreht. Derweile sagte das hübsche Kind rausend spaßhafte Dinge, wie etwa: »Ach, so ein [401] hübsches Öhr! Was für ein zierlich-süßes Ding! Nie hab' ich noch solch Kleinod gesehen, solch reizenden Zwischenspalt! Laßt mich doch diesen Faden hineinstecken! Seht nur, wie er verlockend ausschaut! Ach, Ihr werdet dem Ärmsten wehtun, seht doch, wie er niedlich ist! Haltet nur etwas ruhig! Achtung, meine Richterliebe, Richter meiner Liebe! Wird der Faden denn wirklich nicht durch dies eiserne Pförtlein gleiten, darin es dem armen Faden so schlimm ergeht, denn er wird ganz abgenutzt daraus hervorkommen.« Und kicherte und hatte immer neue Einfälle und war so voll Neckerei und Späßchen und Unfug, daß der Richter am Ende mitlachen mußte. Und weiter stach sie mit dem Faden zu, zog ihn wieder zurück und so mußte der Richter standhalten, bis es sieben Uhr schlug: immer zur Seite zucken, drehen, wenden, während das Mädel sich weiter bemühte, den Faden einzufädeln. Aber es gelang ihr nicht, so dicht sie auch oft daran war, bis endlich des Richters Hand ermüdete und er sie einen Augenblick am Tischrand aufstützen mußte. Just in diesem Augenblick fädelte sie ein und rief:

»So ist's mir ergangen!«

Da war der Richter aufs Maul geschlagen und erklärte denn der Schönen, er wolle den Herrn von Fou aufsuchen und ihre Sache bei ihm vortragen, sintemalen er sich nun überzeugt habe, daß sie wider ihren Willen vergewaltigt worden sei und die Sache Sühne heische. Tags darauf also ging er an den Hof, trug dem Herrn von Fou die Klage des Mädels vor und erklärte, wie sie ihm ihre Behauptung [402] bewiesen hatte. Das machte dem König einen Mordsspaß, und da der Edelmann einräumte, daß die Sache so ziemlich ihre Richtigkeit habe, so fragte ihn der König, ob ihm denn die Sache wirklich so schwer gefallen sei. Als der dann aber in aller Unschuld erklärte: ganz so schwer denn doch nicht, da meinte der König: so sei der Einbruch auch nur seine hundert Gülden wert. Und die händigte der Kämmerer denn dem Richter aus, um nicht als Geizkragen verschrien zu werden. Der Richter aber ging wieder nach Portillon und eröffnete dem Mädel grinsend, er habe hundert Gülden für sie herausgeschlagen und wenn sie den Rest, der an dem Tausend fehle, noch haben wolle, so möge sie sich an die Edelleute halten, die zu des Königs Gefolge gehörten und sogleich, nachdem sie den Fall vernommen hatten, mit dem Vorschlag an ihn herangetreten seien, ihr Scherflein dazu beizutragen. Das Mädel zeigte sich gar nicht ungeneigt und meinte, sie brächte ja manches Opfer, wenn sie dadurch der Wascherei ledig würde. Also brachte sie dem Richter ihre Erkenntlichkeit in freigiebigster Weise zum Ausdruck und erwarb sich dann ihre tausend Gülden im Verlaufe eines Monats. Daraus sind eben die Lügen und Verleumdungen entstanden, die der Neid auf ihre Kosten in die Welt setzte: Aus zehn Edelleuten wurden gleich hundert! Im Gegenteil – sobald das Mädel seine tausend Gülden hatte, wurde es die Tugend selbst! Selbst ein Herzog hätte sich vergeblich bemüht, ihren Widerstand zu brechen, dafern er ihr nicht mindestens fünfhundert [403] Gülden auf den Tisch gezählt hätte. Das zeigt doch, wie sparsam sie mit ihrer Gunst geworden war. Allerdings ist es auch wahr, daß der König sie einmal in sein Betstübchen bei der Distelfinkallee kommen ließ, sich an ihrer Schönheit und Schalkhaftigkeit weidlich ergötzte und den Bütteln untersagte, sie jemals irgendwie zu behelligen. Nicole Beaupertuys aber, des Königs Liebste, zog es angesichts ihrer auffallenden Schönheit vor, ihr hundert Gülden zu geben, damit sie nach Orleans ginge und sich die Loire genau daraufhin anschaute, ob sie dort die gleiche Farbe habe wie in Portillon. Das Mädel tat das um so lieber, als ihm wenig daran lag, des Königs Liebste zu werden. Als dann aber der heilige Mann kam, dem der König in seinem Sterbestündlein beichtete und der später ja auch kanonisiert wurde, da ging auch das Mädel zu ihm, säuberte ihr Gewissen, tat Buße und stiftete ein Bett für das Aussätzigenheim zu Lazare-les-Tours. Wieviel Damen kennt nicht unsereins, die sich von mehr als zehn Kavalieren gut und gerne haben notzüchtigen lassen, und die sich doch nur um ihre eigenen Betten gekümmert haben und sich den Teufel um andere scherten. Darum mag das hier ausdrücklich betont werden, um dieses guten Mädels Ehre rein zu waschen, so wie sie ihrer Nächsten schmutzige Wäsche wusch. Daß sie aber fortan ob ihrer Anmut und ihres Witzes in Ehren stand und ihre Vorzüge durch die Ehe mit Tascherau besiegelte und wie sie diesen so kunstvoll zum Hahnrei machte, weil ihr Herz eben für einen Gatten allein zu groß war – das alles ist ja schon früher [404] in der Geschichte von »Buckelchen« ausführlich erzählt worden.

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Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2011). Balzac, Honoré de. Erzählungen. Die drolligen Geschichten. Wie das schöne Mägdelein seinen Richter mundtot machte. Wie das schöne Mägdelein seinen Richter mundtot machte. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0002-1E84-A