[194] Fünfter Abschnitt. Nachspuk.
(Wiedergehen.)

169.

Der Nachspuk besteht in dem Wiedererscheinen der Geister verstorbener Menschen. Er ist es, an den man zunächst denkt, wenn vom Spuk die Rede ist. Die spezielle Benennung ist indessen Naspok, Nalop, Weddergahn; die wiederkehrenden Geister heißen Geister, Gespenster, Spokgänger, Weddergänger, der und jener geht wieder, kommt wieder, geht um, spukt. Der Glaube an Nachspuk ist nicht mehr so verbreitet, wie der Glaube an Vorspuk. »An Vorspok glow ick woll, man nich an Naspok,« kann man oft genug sagen hören, und »wär dod is, let sin Kiken«, oder »wär dod is, de liggt«, setzt man denen entgegen, welche von Wiedergängern erzählen.

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Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Fünfter Abschnitt. 169. [Der Nachspuk besteht in dem Wiedererscheinen der Geister verstorbener]. 169. [Der Nachspuk besteht in dem Wiedererscheinen der Geister verstorbener]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-30F9-D